Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CITS – Cayot IT Service Inhaber: Marcel Cayot Gabelsberger Straße 12 55543 Bad Kreuznach E-Mail: info@itscayot.com
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
CITS – Cayot IT Service, Inhaber Marcel Cayot, Gabelsberger Straße 12, 55543 Bad Kreuznach – nachfolgend „CITS“ –
und seinen Kunden beziehungsweise Nutzern – nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Nutzer“ –
über IT-Dienstleistungen, IT-Beratung, Support, Wartung, Projektleistungen, Digitalisierung, Software, Automatisierungen, KI-Lösungen, digitale Leistungen sowie sonstige ausdrücklich vereinbarte Leistungen.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Gruppen gelten.
- Für bestimmte Leistungen können zusätzliche Verträge, Leistungsbeschreibungen, Angebote, Projektpläne oder besondere Bedingungen gelten.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn CITS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsunterlagen und Rangfolge
- Art, Umfang, Preis und gegebenenfalls Laufzeit einer Leistung ergeben sich in erster Linie aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Bestellvorgang oder Projektplan.
- Bei Widersprüchen gilt grundsätzlich folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarung beziehungsweise angenommenes Angebot einschließlich Projektplan,
- besonderer Projekt-, Service-, Wartungs- oder sonstiger Vertrag,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Soweit eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen wurde, geht diese hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten entgegenstehenden allgemeinen Regelungen vor.
- Allgemeine Beschreibungen auf Websites, Social-Media-Auftritten, Informationsunterlagen oder Werbematerialien erweitern den vereinbarten Leistungsumfang nicht automatisch.
3. Vertragsschluss
- Verträge können insbesondere geschlossen werden durch:
- Annahme eines Angebots,
- Unterzeichnung eines Vertrages,
- Bestellung über eine Website oder Plattform,
- Beauftragung per E-Mail oder anderer Textform,
- Freigabe eines Change Requests,
- Freigabe einer zusätzlichen Leistung,
- oder eine andere eindeutige Vereinbarung zwischen CITS und dem Auftraggeber.
- Angebote von CITS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.
- Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrags können zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten verursachen.
- Zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich erst nach Abstimmung beziehungsweise Freigabe durch den Auftraggeber durchgeführt.
4. Leistungen von CITS
CITS erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
- IT-Beratung,
- IT-Analyse,
- Infrastrukturplanung,
- Netzwerk und WLAN,
- Server und Virtualisierung,
- Microsoft 365,
- Cloud-Dienste,
- Entra ID,
- Intune,
- Endpoint-Management,
- Hard- und Software,
- Installation und Konfiguration,
- Fehleranalyse und Reparatur,
- Backup und Wiederherstellung,
- IT-Sicherheit,
- technische Sicherheitsmaßnahmen,
- E-Mail-Sicherheit,
- Projektplanung,
- Projektsteuerung,
- Koordination externer Dienstleister,
- Digitalisierung,
- Automatisierung,
- individuelle Softwarelösungen,
- KI-Systeme und KI-Assistenten,
- Schulungen,
- Dokumentationen,
- Wartung und Betreuung,
- sowie sonstige vereinbarte IT-Leistungen.
Soweit nicht ausdrücklich die Herstellung eines bestimmten Erfolgs oder Werkes vereinbart wurde, erbringt CITS Dienstleistungen.
CITS schuldet in diesen Fällen eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder geschäftlichen Erfolg.
5. Grenzen des Leistungsumfangs
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet CITS insbesondere keinen:
- 24/7-Bereitschaftsdienst,
- permanenten Notdienst,
- garantierten Sofort-Support,
- garantierten Wiederherstellungszeitpunkt,
- garantierte Reaktions- oder Entstörungszeit,
- permanent besetzten telefonischen Support,
- vollständigen Audit sämtlicher Kundensysteme,
- Penetrationstest,
- formelle Zertifizierung,
- vollständige rechtliche Compliance-Prüfung,
- Rechtsberatung,
- Steuerberatung,
- Garantie vollständiger IT-Sicherheit,
- Garantie gegen Cyberangriffe,
- Garantie für ununterbrochene Verfügbarkeit,
- oder Garantie für die Fehlerfreiheit von Produkten oder Diensten Dritter.
Automatisierte Überwachung, Monitoring, regelmäßige Updatekontrollen, Backup-Prüfungen, Sicherheitsüberwachung oder vergleichbare laufende Tätigkeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil eines vereinbarten Wartungs- oder Betreuungspakets sind.
6. Servicezeiten und Erreichbarkeit
- Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, werden Serviceleistungen grundsätzlich innerhalb folgender Servicezeiten erbracht:
Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag: 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen besteht kein regulärer Service.
- Serviceanfragen können über die von CITS bekanntgegebenen Kontaktwege eingereicht werden.
- CITS bestätigt oder beantwortet Serviceanfragen üblicherweise innerhalb von zwölf Service-Stunden.
- Diese Angabe stellt ausdrücklich keine garantierte Reaktionszeit, keine Entstörungszeit und kein Service-Level-Agreement dar.
- Abweichende Reaktionszeiten oder Service-Level gelten nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
7. Remote-Support und Vor-Ort-Leistungen
- Leistungen können remote oder vor Ort erbracht werden.
- Soweit technisch und organisatorisch sinnvoll, können Leistungen bevorzugt remote durchgeführt werden.
- Für Fernwartungsleistungen kann insbesondere eine von CITS betriebene RustDesk-Infrastruktur oder ein anderer vereinbarter Fernzugriffsweg eingesetzt werden.
- Ein Zugriff auf Kundensysteme erfolgt nur im vereinbarten Leistungsumfang beziehungsweise aufgrund einer entsprechenden Freigabe.
- Ein dauerhaft eingerichteter unbeaufsichtigter Zugriff erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber kann einen eingerichteten Fernzugriff grundsätzlich widerrufen beziehungsweise deaktivieren. Soweit dadurch eine vereinbarte Leistung nicht mehr erbracht werden kann, kann dies Auswirkungen auf den Leistungsumfang haben.
- Vor-Ort-Leistungen erfolgen nach Terminvereinbarung.
- Anfahrt, Fahrtzeit, Reisekosten und sonstige Nebenkosten richten sich nach der jeweiligen Preis- oder Vertragsvereinbarung.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt CITS alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systeme, Geräte, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner und Berechtigungen rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass er berechtigt ist, CITS Zugriff auf die betreffenden Systeme und Daten zu gewähren.
- Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.
- Vor Arbeiten an produktiven Systemen hat der Auftraggeber für eine angemessene und aktuelle Datensicherung zu sorgen oder CITS ausdrücklich mit einer entsprechenden Sicherung zu beauftragen.
- Besteht keine ausreichende Datensicherung und wäre die Durchführung einer Maßnahme dadurch mit einem unangemessenen Risiko verbunden, darf CITS die Arbeiten bis zur Klärung verschieben oder ablehnen.
- Der Auftraggeber bleibt für seine organisatorischen Geschäftsentscheidungen, Benutzerberechtigungen sowie seine eigenen gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich CITS übertragen wurden.
- Sicherheitsrelevante Empfehlungen von CITS sollen angemessen berücksichtigt werden.
- Entscheidet sich der Auftraggeber trotz eines entsprechenden Hinweises gegen eine empfohlene Sicherheitsmaßnahme, trägt er die daraus resultierenden und von ihm zu vertretenden Risiken.
- Fehlende oder verspätete Mitwirkung kann zu Terminverschiebungen und zusätzlichem Aufwand führen.
9. Zugangsdaten und Berechtigungen
- Passwörter, API-Schlüssel, Tokens, Zertifikate und andere Zugangsdaten sind besonders geschützt zu behandeln.
- Zugangsdaten sollen nicht unverschlüsselt per E-Mail, Messenger, Angebot, Projektplan oder vergleichbarem Dokument übermittelt werden.
- Soweit technisch möglich, sollen für CITS eigene Service- oder Administrationskonten verwendet werden.
- Berechtigungen sollen auf den erforderlichen Umfang beschränkt werden.
- Nach Beendigung eines Auftrags oder Vertrags sind nicht mehr benötigte Zugänge zu entfernen beziehungsweise zu deaktivieren.
10. Drittanbieter
- Zur Durchführung von Leistungen können Produkte und Dienste anderer Anbieter erforderlich sein.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Hardwarehersteller,
- Softwareanbieter,
- Cloud-Anbieter,
- Microsoft-Dienste,
- Hostinganbieter,
- Sicherheitsanbieter,
- KI-Anbieter,
- Telekommunikationsanbieter,
- Zahlungsanbieter,
- Plattformdienste,
- und sonstige externe Dienstleister.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schließt der Auftraggeber notwendige Verträge mit Drittanbietern selbst ab.
- CITS kann Produkte, Anbieter und Bezugsquellen empfehlen.
- Eine Empfehlung begründet keine Garantie hinsichtlich:
- Verfügbarkeit,
- Preis,
- Produktqualität,
- dauerhafter Kompatibilität,
- zukünftiger Funktionen,
- Vertragsbedingungen,
- oder Leistungsfähigkeit des Drittanbieters.
- CITS haftet nicht für selbstständige Pflichtverletzungen eines Drittanbieters.
Die Haftung für eigene Pflichtverletzungen von CITS bleibt unberührt.
- Änderungen von Schnittstellen, APIs, Produkten, Preisen oder technischen Funktionen eines Drittanbieters können Anpassungen erforderlich machen.
- Solche Anpassungen stellen grundsätzlich eine zusätzliche Leistung dar, soweit sie nicht ausdrücklich von einem bestehenden Wartungs- oder Betreuungsvertrag umfasst sind.
11. Hardware, Software und Lizenzen
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beschafft der Auftraggeber erforderliche:
- Hardware,
- Software,
- Lizenzen,
- Abonnements,
- API-Zugänge,
- und sonstige Drittanbieterleistungen
selbst und auf eigene Rechnung.
- CITS kann hierzu Empfehlungen oder Bezugslinks bereitstellen.
- Erfolgt der Kauf unmittelbar beim jeweiligen Anbieter, wird CITS nicht Verkäufer der betreffenden Hardware oder Software.
- Gewährleistungs-, Garantie-, Lizenz- und Zahlungsansprüche richten sich in diesem Fall unmittelbar gegen den jeweiligen Anbieter.
- Soweit CITS ausdrücklich selbst als Verkäufer einer Sache auftritt, gelten die gesetzlichen Regelungen sowie die jeweilige Vereinbarung.
12. Software, Automatisierungen und KI-Systeme
- CITS kann individuelle:
- Skripte,
- Automatisierungen,
- Schnittstellen,
- KI-Anwendungen,
- KI-Assistenten,
- und vergleichbare technische Lösungen
entwickeln oder konfigurieren.
- Der geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Projektplan.
- Nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen sind nicht Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs.
- KI-Systeme können externe Modelle, APIs, Plattformen, Sprachdienste oder andere technische Dienste verwenden.
- KI-generierte Inhalte können:
- falsch,
- unvollständig,
- missverständlich,
- veraltet,
- oder ungeeignet
sein.
- KI-Ausgaben sind bei fachlich, wirtschaftlich, rechtlich, personell oder anderweitig erheblichen Entscheidungen angemessen durch einen Menschen zu prüfen.
- Von CITS bereitgestellte KI-Systeme stellen insbesondere keinen Ersatz für Rechts-, Steuer-, Medizin-, Personal- oder sonstige erforderliche Fachberatung dar.
- CITS garantiert nicht die dauerhafte Verfügbarkeit, unveränderte Funktionsweise oder Preisstabilität externer KI-Anbieter.
- Änderungen externer KI-Systeme oder APIs können technische Anpassungen erforderlich machen.
13. Besondere Bedingungen für Sprechsicher
13.1 Allgemeines
Sprechsicher ist eine von CITS betriebene webbasierte Lern- und Übungsplattform.
Nutzer können unterstützte Präsentationen, Dokumente oder andere Lernunterlagen verwenden, um daraus automatisiert Übungsfragen erstellen und eigene Antworten bewerten zu lassen.
13.2 KI-gestützte Verarbeitung
Für die KI-gestützte Fragenerstellung und Antwortbewertung wird derzeit GPT-5.6 Terra von OpenAI eingesetzt.
CITS kann das eingesetzte KI-Modell oder einen technischen Dienst ändern, wenn hierfür insbesondere technische, sicherheitsbezogene, wirtschaftliche oder betriebliche Gründe bestehen und die vereinbarte Kernfunktion von Sprechsicher dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
Datenschutzrechtlich relevante Informationen über eingesetzte Anbieter werden in der Datenschutzerklärung bereitgestellt.
13.3 KI-Bewertungen
Durch Sprechsicher erzeugte:
- Fragen,
- Bewertungen,
- Hinweise,
- Zusammenfassungen,
- Punktwerte,
- Einschätzungen,
- und sonstige Ausgaben
werden automatisiert erstellt.
Sie stellen insbesondere keine:
- offizielle Prüfungsbewertung,
- verbindliche Schulnote,
- Zertifizierung,
- verbindliche fachliche Bewertung,
- oder Garantie für das Bestehen einer Prüfung
dar.
Ein tatsächlicher Lehrer, Dozent, Prüfer oder anderer fachlicher Ansprechpartner kann zu einer abweichenden Bewertung gelangen.
Ein bestimmter Lernerfolg oder Prüfungserfolg wird nicht geschuldet.
13.4 Inhalte des Nutzers
- Nutzer dürfen nur Inhalte verwenden, zu deren Nutzung sie berechtigt sind.
- Dies gilt insbesondere für:
- Präsentationen,
- Schulungsunterlagen,
- Lernmaterialien,
- Dokumente,
- Bilder,
- Texte,
- und urheberrechtlich geschützte Inhalte.
- Rechte an den bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Nutzer beziehungsweise jeweiligen Rechteinhaber.
- Der Nutzer räumt CITS lediglich die für die technische Durchführung der gewünschten Sprechsicher-Funktion erforderlichen Nutzungsrechte ein.
- Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden in der Datenschutzerklärung geregelt.
13.5 Benutzerkonto
- Für die Nutzung bestimmter Funktionen kann ein Benutzerkonto erforderlich sein.
- Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
- Zugangsdaten dürfen nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben werden.
- Besteht der Verdacht einer unbefugten Nutzung, soll CITS unverzüglich informiert werden.
- CITS kann Benutzerkonten vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für:
- Missbrauch,
- Angriffe,
- Sicherheitsgefährdungen,
- Manipulationsversuche,
- oder erhebliche Verstöße gegen diese AGB
bestehen.
Gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
13.6 Kostenpflichtige Leistungen und Whop
- Bestimmte Funktionen oder Nutzungsmöglichkeiten von Sprechsicher können kostenpflichtig sein.
- Der jeweilige:
- Leistungsumfang,
- Abrechnungszeitraum,
- eine gegebenenfalls bestehende Laufzeit,
- sowie eine gegebenenfalls wiederkehrende Zahlung
werden vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
- Die Zahlungsabwicklung erfolgt derzeit über Whop.
- Im Rahmen des Bezahlvorgangs können ergänzend die Nutzungs- und Zahlungsbedingungen von Whop beziehungsweise der dort eingesetzten Zahlungsdienstleister gelten.
- Soweit im jeweiligen Bestellvorgang nichts eindeutig Abweichendes ausgewiesen wird, ist CITS Anbieter der Sprechsicher-Leistung.
- Wird der Zahlungsanbieter zukünftig geändert, kann CITS einen anderen geeigneten Zahlungsdienstleister einsetzen.
13.7 Abonnements
- Soweit Sprechsicher im Rahmen eines Abonnements angeboten wird, werden:
- Abrechnungsintervall,
- Mindestlaufzeit,
- Verlängerung,
- und Kündigungsmöglichkeiten
vor Abschluss der Bestellung angegeben.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über Laufzeiten, Vertragsverlängerungen und Kündigungsmöglichkeiten.
- Soweit gesetzlich erforderlich, stellt CITS eine Möglichkeit zur elektronischen Kündigung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bereit.
13.8 Minderjährige
- Minderjährige dürfen Sprechsicher grundsätzlich nutzen.
- Die gesetzlichen Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger bleiben unberührt.
- Soweit für den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, muss diese vorliegen.
- Soweit ein eingesetzter Zahlungs-, Login- oder sonstiger Drittanbieter eigene Altersgrenzen oder besondere Bedingungen für Minderjährige vorsieht, sind diese zusätzlich zu beachten.
- Kann ein minderjähriger Nutzer aufgrund der Bedingungen eines Zahlungsdienstleisters eine Zahlung nicht selbst durchführen, muss der Erwerb des Zugangs gegebenenfalls durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen.
- Die Nutzung von Sprechsicher durch den Minderjährigen selbst wird dadurch nicht ausgeschlossen, soweit sie rechtlich und technisch zulässig ist.
13.9 Verfügbarkeit
- CITS bemüht sich um eine zuverlässige technische Bereitstellung von Sprechsicher.
- Eine ununterbrochene und jederzeit fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
- Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartungsarbeiten,
- Sicherheitsupdates,
- technische Fehler,
- Serverstörungen,
- Internetausfälle,
- Störungen eingesetzter KI-Dienste,
- Störungen von Hostingdiensten,
- Störungen der Authentifizierung,
- Störungen der Zahlungsabwicklung,
- oder andere technische Dienste Dritter.
- Kurzzeitige oder technisch notwendige Unterbrechungen begründen keinen Anspruch auf dauerhafte uneingeschränkte Verfügbarkeit.
- Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere gegenüber Verbrauchern bei erheblichen oder längerfristigen Leistungsstörungen, bleiben unberührt.
13.10 Missbrauch von Sprechsicher
Unzulässig ist insbesondere:
- eine rechtswidrige Nutzung,
- die Verbreitung von Schadsoftware,
- automatisierte Überlastung,
- Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
- unbefugter Zugriff auf andere Benutzerkonten,
- Manipulation der Plattform,
- Ausnutzung von Sicherheitslücken,
- sowie die Nutzung zur Verletzung von Rechten Dritter.
Bei erheblichen Verstößen darf CITS den Zugang im gesetzlich zulässigen Umfang sperren oder beenden.
14. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
- Soweit CITS im Rahmen eines Kundenprojekts Software, Skripte, Automatisierungen, Konfigurationen, Dokumentationen oder andere geschützte Arbeitsergebnisse erstellt, gelten vorrangig die Regelungen des jeweiligen Angebots oder Projektvertrags.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes und grundsätzlich nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten internen Zweck.
- Allgemein wiederverwendbare:
- Basismodule,
- Bibliotheken,
- Vorlagen,
- Konzepte,
- Architekturen,
- Methoden,
- technische Verfahren,
- Skriptbestandteile,
- Entwicklungsbausteine,
- und allgemeines Know-how
verbleiben bei CITS.
- Die Übergabe vollständigen Quellcodes ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
- Rechte und Lizenzbedingungen eingesetzter Open-Source- oder Drittanbieterkomponenten bleiben unberührt.
15. Projektänderungen und Change Requests
- Maßgeblich für ein Projekt ist der vereinbarte Leistungsumfang.
- Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche können als Change Request behandelt werden.
- CITS kann vor Umsetzung die Auswirkungen auf:
- Aufwand,
- Kosten,
- Projektlaufzeit,
- Architektur,
- und sonstige Projektbestandteile
bewerten.
- Die Umsetzung erfolgt grundsätzlich erst nach Freigabe durch den Auftraggeber.
16. Abnahme bei Werkleistungen
- Soweit ausdrücklich ein abnahmefähiges Werk vereinbart wurde, stellt CITS dieses nach Fertigstellung zur Prüfung bereit.
- Gegenüber Unternehmern soll die Prüfung grundsätzlich innerhalb von zehn Arbeitstagen erfolgen, soweit keine andere Frist vereinbart wurde.
- Wesentliche erkennbare Mängel sind CITS nachvollziehbar mitzuteilen.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
- CITS erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung.
- Die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme, einschließlich gesetzlicher Regelungen über eine Abnahmefiktion, bleiben unberührt.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
17. Vergütung
- Die Vergütung ergibt sich aus:
- dem jeweiligen Angebot,
- Vertrag,
- Bestellvorgang,
- einer individuellen Preisvereinbarung,
- oder der jeweils veröffentlichten Preisangabe.
- Leistungen können insbesondere abgerechnet werden:
- nach Zeitaufwand,
- je angefangener Zeiteinheit,
- als Pauschale,
- als Projektpreis,
- als Wartungspauschale,
- über ein Stundenkontingent,
- als digitale Einzelleistung,
- als Nutzungspaket,
- als Guthaben,
- oder als Abonnement.
- Abrechenbarer Aufwand kann neben der unmittelbaren technischen Arbeit insbesondere erforderliche:
- Analyse,
- Recherche,
- Konfiguration,
- Tests,
- Dokumentation,
- Abstimmung,
- Fehleranalyse,
- sowie beauftragte Kommunikation mit Drittanbietern
umfassen.
- Hardware, Lizenzen und Drittanbieterkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Zusätzlicher Aufwand wird grundsätzlich nach vorheriger Abstimmung berechnet.
18. Rechnungen und Zahlungsbedingungen
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
- Wartungs-, Service- oder sonstige regelmäßig wiederkehrende Leistungen können entsprechend der individuellen Vereinbarung im Voraus abgerechnet werden.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- CITS kann nach Eintritt des Zahlungsverzugs und angemessener vorheriger Ankündigung noch nicht erbrachte weitere Leistungen aussetzen, soweit dies gesetzlich zulässig und dem Auftraggeber zumutbar ist.
- Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
- Soweit CITS die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG erfüllt und diese anwendet, wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
19. Wartungsverträge und Stundenkontingente
- Art und Umfang eines Wartungs- oder Betreuungspakets ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
- Ein Wartungspaket kann beispielsweise enthalten:
- Remote-Support,
- Systempflege,
- Betriebssystemupdates,
- Monitoring,
- Zustandskontrollen,
- Wartung von Automatisierungen,
- Wartung von KI-Assistenten,
- Backup-Prüfungen,
- oder vereinbarte Weiterentwicklungen.
- Nicht automatisch enthalten sind:
- Ersatzteile,
- Drittanbietergebühren,
- umfangreiche Neuentwicklungen,
- komplette Wiederherstellungen,
- Standortwechsel,
- Arbeiten an nicht vereinbarten Systemen,
- oder die Beseitigung von Schäden aufgrund nicht abgestimmter Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte.
- Wird mit einem Unternehmer ein monatliches Stundenkontingent vereinbart, kann dieses entsprechend der jeweiligen Vertragsvereinbarung innerhalb eines Kalenderjahres als Jahreskontingent geführt werden.
- Nicht verbrauchte Stunden können innerhalb dieses Kalenderjahres genutzt werden, soweit dies vereinbart wurde.
- Verbleibende Stunden können zum Ende des Kalenderjahres verfallen, wenn dies im jeweiligen Vertrag transparent vereinbart wurde.
- Eine Auszahlung nicht verwendeter Stunden erfolgt in diesem Fall nicht.
- Nach Ausschöpfung des Kontingents können zusätzliche Leistungen zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet werden.
- Gegenüber Verbrauchern gelten solche Kontingent- und Verfallsregelungen nur, soweit sie wirksam vereinbart wurden und zwingende gesetzliche Rechte nicht entgegenstehen.
20. Terminvereinbarung und Absage
- Vor-Ort-Termine werden individuell vereinbart.
- Vereinbarte Termine sollen grundsätzlich mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt oder verschoben werden.
- Bei einer kurzfristigeren Absage oder Nichterscheinen kann CITS den tatsächlich entstandenen Ausfallschaden verlangen.
- Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der frei gewordenen Zeit werden berücksichtigt.
- Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
21. Dokumentation
- CITS dokumentiert Leistungen in einem dem Auftrag angemessenen Umfang.
- Umfangreiche:
- Systemdokumentationen,
- Betriebshandbücher,
- Notfallhandbücher,
- Prozessdokumentationen,
- Auditdokumentationen,
- Sicherheitskonzepte,
- oder sonstige ausführliche Dokumentationen
sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
- Bei zeitabhängiger Abrechnung kann CITS Tätigkeiten in einer Leistungs- oder Zeitübersicht dokumentieren.
22. IT-Sicherheit, Compliance und rechtliche Grenzen
- CITS kann Kunden bei der technischen Umsetzung von Anforderungen aus Bereichen wie:
- Datenschutz,
- NIS2,
- Informationssicherheit,
- EU AI Act,
- technischen Sicherheitsstandards,
- oder vergleichbaren Anforderungen
unterstützen.
- CITS erbringt hierbei technische und organisatorische IT-Leistungen.
- Eine Rechtsberatung oder verbindliche rechtliche Bewertung wird nicht geschuldet.
- Soweit eine rechtliche Prüfung erforderlich ist, sollte der Auftraggeber hierfür einen entsprechend qualifizierten Rechtsberater hinzuziehen.
- Auch bei Umsetzung empfohlener Sicherheitsmaßnahmen kann vollständige Sicherheit gegen Angriffe, technische Fehler oder Datenverlust nicht garantiert werden.
23. Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den geltenden Datenschutzgesetzen.
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch CITS und Sprechsicher werden in der gesonderten Datenschutzerklärung bereitgestellt.
- Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil einer notwendigen Zustimmung zu diesen AGB, sondern dient der Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Soweit CITS personenbezogene Daten im Auftrag eines Geschäftskunden verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Für Sprechsicher informiert die Datenschutzerklärung insbesondere über die eingesetzten:
- Authentifizierungsdienste,
- KI-Dienste,
- Zahlungsdienste,
- Speicherdauern,
- und sonstigen datenschutzrelevanten Verarbeitungsvorgänge.
24. Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich.
- Hierzu gehören insbesondere:
- Geschäftsgeheimnisse,
- Zugangsdaten,
- Passwörter,
- API-Schlüssel,
- Zertifikate,
- Systeminformationen,
- Sicherheitsinformationen,
- Kundendaten,
- interne Prozesse,
- Kalkulationen,
- Vertragsinformationen,
- Quellcode,
- technische Dokumentationen,
- und Informationen über Sicherheitslücken.
- Vertrauliche Informationen dürfen nur für den jeweiligen Vertragszweck verwendet werden.
- Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
- Allgemeine vertrauliche Informationen sind mindestens für einen angemessenen Zeitraum vertraulich zu behandeln; Geschäftsgeheimnisse bleiben solange geschützt, wie die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür bestehen.
25. Mängel
- Für Werkleistungen, Lieferungen und digitale Leistungen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Mängelrechte.
- CITS erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
- Kein von CITS zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, soweit die Störung ausschließlich verursacht wurde durch:
- ungeeignete oder veränderte Kundenhardware,
- fehlende Lizenzen,
- abgelaufene Lizenzen,
- Ausfälle eines Drittanbieters,
- Änderungen einer API oder Schnittstelle,
- Fehler eines externen Cloud- oder KI-Anbieters,
- nicht mit CITS abgestimmte Änderungen,
- unsachgemäße Bedienung,
- oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks.
- Die Fehlerhaftigkeit oder inhaltliche Unrichtigkeit einer einzelnen KI-Ausgabe stellt ohne ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung nicht automatisch einen technischen Mangel des KI-Systems dar.
- Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere für digitale Produkte und digitale Dienstleistungen, unberührt.
26. Haftung
- CITS haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts,
- sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet CITS auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Bei Datenverlust ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und dem jeweiligen Risiko angemessener Datensicherung entstanden wäre.
- Die vorstehende Begrenzung gilt nicht in Fällen einer unbeschränkten Haftung nach Absatz 1.
- Hat der Auftraggeber einen Schaden durch eigenes Verhalten mitverursacht, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mitverantwortung.
Dies kann insbesondere der Fall sein bei:
- fehlender Datensicherung,
- falschen oder unvollständigen Angaben,
- fehlender Mitwirkung,
- unzureichender Zugangssicherung,
- eigenmächtigen Änderungen,
- Verwendung ungeeigneter Hardware,
- oder Nichtbeachtung dokumentierter Sicherheitswarnungen.
- Die Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CITS.
27. Höhere Gewalt und nicht von CITS verursachte Störungen
- CITS haftet nicht für Verzögerungen oder vorübergehende Leistungsausfälle, die auf Umstände zurückzuführen sind, die CITS nicht zu vertreten hat.
- Hierzu können insbesondere gehören:
- Stromausfälle,
- Telekommunikationsstörungen,
- Ausfälle externer Rechenzentren,
- Ausfälle von Cloud-Diensten,
- Störungen von KI-Anbietern,
- nicht von CITS verursachte Cyberangriffe,
- behördliche Maßnahmen,
- außergewöhnliche Naturereignisse,
- oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.
- Vereinbarte Fristen verlängern sich in einem solchen Fall angemessen.
- Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
28. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Einzelaufträge enden grundsätzlich mit Erbringung der vereinbarten Leistung.
- Projektverträge enden grundsätzlich nach:
- vollständiger Leistungserbringung,
- gegebenenfalls erforderlicher Abnahme,
- und Begleichung der vereinbarten Vergütung.
- Wartungs-, Service-, Abonnement- und sonstige Dauerschuldverhältnisse richten sich hinsichtlich Laufzeit und Kündigungsfrist vorrangig nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
- Ist bei einem unbefristeten Dauerschuldverhältnis keine Kündigungsfrist vereinbart, kann dieses grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Die Kündigung kann in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine abweichende Form vorgeschrieben ist.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Regelungen zu Vertragslaufzeiten, Verlängerungen und Kündigungsmöglichkeiten.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Vertragsende werden nicht mehr benötigte Zugänge von CITS entfernt beziehungsweise deaktiviert.
- Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten bleiben vergütungspflichtig.
- Die Kündigung eines Wartungs- oder Supportvertrags beendet ein bereits wirksam eingeräumtes Nutzungsrecht an vollständig bezahlter Software beziehungsweise an einer übergebenen Version eines KI-Systems grundsätzlich nicht.
- Ohne laufende Wartung besteht jedoch kein Anspruch auf zukünftige:
- Updates,
- Weiterentwicklungen,
- Fehleranpassungen,
- Support,
- oder Anpassungen an Drittanbieteränderungen,
soweit nichts anderes vereinbart wurde.
29. Verbraucher und Widerrufsrecht
- Zwingende Rechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
- Für Verträge über digitale Produkte und digitale Dienstleistungen gelten insbesondere die zwingenden gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff. BGB.
- Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
- Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
- Soll CITS auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnen, werden die gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.
- Soweit bei digitalen Leistungen ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts gesetzlich möglich ist, tritt dieses nur ein, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Ein kostenpflichtiger Online-Bestellvorgang wird so gestaltet, dass der Verbraucher vor Abschluss der Bestellung die wesentlichen Vertragsinformationen und die Zahlungspflicht erkennen kann.
30. Verbraucherschlichtung
CITS ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
Zwingende gesetzliche Informationspflichten im Einzelfall bleiben unberührt.
31. Änderungen dieser AGB
- Für bereits bestehende Verträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen Vertragsbedingungen, soweit keine wirksame Änderung vereinbart wird.
- CITS kann diese AGB für zukünftige Vertragsschlüsse ändern.
- Änderungen laufender Dauerschuldverhältnisse erfolgen nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht beziehungsweise eine wirksame Vereinbarung mit dem Auftraggeber erfolgt.
- Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
32. Schlussbestimmungen
- Vertragsänderungen und Ergänzungen können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen CITS und dem Auftraggeber bleiben hiervon unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Kreuznach, soweit:
- beide Parteien Kaufleute sind,
- beide Parteien juristische Personen des öffentlichen Rechts sind,
- ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen beteiligt ist,
- oder eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung aus anderen Gründen gesetzlich zulässig ist.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
- Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
